Das Abbilden von Einsatzkräften


Die Einsatzkräfte sind Angehörige einer kommunalen Einrichtung und an der Berichterstattung ihrer Tätigkeit besteht nunmal besonderes öffentliches Interesse. Sie können von jedem fotografiert und gefilmt werden und dieses Material darf veröffentlicht werden.


Einsatzkräfte dürfen folglich das Anfertigen von Foto- und/oder Filmmaterial nicht unterbinden, sie dürfen aber bei Überschreiten einer Absperrung einschreiten und Personen zurückweisen.


WICHTIG!!

Wenn eine Einsatzkraft selbst Opfer ist, geht der Opferschutz grundsätzlich vor und dann ist das Fotografieren und/oder Filmen sehr wohl zu unterlassen. Opferschutz geht vor öffentliches Interesse!!! Dann dürfen auch Sichtschutzmaßnahmen der Einsatzkräfte vorgenommen werden.


Die Einsatzkräfte,  sind nicht nur bei Einsätzen Angehörige einer kommunalen Einrichtung. Ab dem Tragen der Uniform aber auch schon Dienst-T-Shirt und/oder -Pullover reichen aus um diese Person fotografieren und/oder filmen zu dürfen und dieses Material darf auch veröffentlicht werden.


Einsatzkräfte sind Personen der Zeitgeschichte!!!

Selbst das Fehlverhalten einer Einsatzkraft, auch wenn sie nicht im Einsatz ist, darf fotografiert und/oder gefilmt werden und dieses Material darf veröffentlicht werden.


Einsatzkräfte, welche keine Dienstkleidung tragen, genießen selbstverständlich uneingeschränkt das Recht am eigenen Bild !!!


Ihr macht nichts unrechtes solange Ihr den Opferschutz wahrt und nicht die Einsatzkräfte an der Tätigkeit hindert.


Quelle: Info aus der Zeitschrift Feuerwehr-Magazin Ausgabe 6 Juni 2011 Seite 45

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